Leistungsberechtigte Personen
Die Angebote der LWL-Wohnverbünde richten sich an Personen, die leistungsberechtigt für Hilfen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuchs sind. Dies sind Menschen, die durch eine Beeinträchtigung wesentlich in Ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Der Träger der Eingliederungshilfe trifft die Entscheidungen, ob und in welchem Umfang ein Mensch Leistungen erhält. In Westfalen-Lippe ist der Träger das LWL-Inklusionsamt für soziale Teilhabe.
Das neue Leistungsrecht zur sozialen Teilhabe etabliert sich gerade. Die Hilfen sollen dabei unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung erbracht werden. Die Bedürfnisse und die Wünsche des einzelnen Menschen sind maßgeblich. Eine Aufteilung von Angeboten für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, ist damit eigentlich überflüssig.
Der LWL-Wohnverbund Warstein ist eine Einrichtung, die Unterstützungsangebote und Wohnangebote für
- Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
- Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
- Menschen mit Abhängigkeitserkrankung
im Rahmen der sozialen Teilhabe nach dem SGB IX sowie nach SGB VIII vorhält.
In § 90 SGB IX heißt es:
„Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können."
Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Fähigkeit und die Chance zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben haben. Ausgehend von dieser Haltung stellt der LWL-Wohnverbund Warstein vielfältige Unterstützungsleistungen sowie eine fachlich kompetente Assistenz zur Verfügung.