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Eine blaue Hyazinthe, die auf einem weißen Holzschild mit der Aufschrift "Welcome" liegt.

Betreutes Wohnen in Gastfamilien

Wenn erwachsene Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung nicht alleine leben können, kann die Alternative eine Gastfamilie sein. Die leistungsberechtigten Personen leben dann wie ein Familienmitglied in dem Haushalt, der fachlich durch das Familienpflegeteam des LWL-Wohnverbundes unterstützt und begleitet wird. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sowie Geschwister oder Angehörige sein. Bedingung ist, dass sie ausreichend Wohnraum – also auch ein eigenes Zimmer – für eine leistungsberechtigte Person haben und die Zeit und Fähigkeit mitbringen, sich auf die besonderen Anforderungen eines Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen.

Die leistungsberechtigten Personen, die in einer Familie leben möchten, sollten persönliche Beziehungen aufbauen und einer geregelten Tagesstruktur nachgehen können und wollen.

Das Betreute Wohnen in einer Familie ist eine besondere Form des Ambulant Betreuten Wohnens. Die Familie, die leistungsberechtigten Personen sowie das Familienpflegeteam schließen eine Familienpflegevereinbarung ab. Die Familie erhält ein monatliches Betreuungsgeld für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Die leistungsberechtigten Personen bekommen einen monatlichen Barbetrag sowie Bekleidungsgeld. Die Leistungen können auch im Rahmen des persönlichen Budgets in Teilbereichen oder im Gesamten eingekauft werden.